Strompreis-Nachforderung: 2 “U”s, die für Hilfe sorgen
Überall hört man jetzt von den deutlich gestiegenen Strompreisen. Allein die Jahresendabrechnung, die in diesen Tagen in die Briefkästen vieler Mieter und Hauseigentümer flattert, sorgt oft für einen herben Schlag in den Finanzhaushalt. Was viele nicht wissen: man muss diese Rechnung nicht kritiklos bezahlen, sondern man kann sich wehren. Zwei “U”s sind dabei wichtig: Ungehorsam und Untreue.
Denn es kann, wie schon Bundeswirtschaftsminister Glos vor einigen Tagen mitteilte (wie an dieser Stelle auch berichtet), nicht mit rechten Dingen zugehen, dass die Strompreise immer weiter steigen und gleichzeitig die großen Stromkonzerne Rekordgewinne einfahren.
Daher sollte man wie folgt vorgehen:
1. Ungehorsam
Mit Erhalt der Jahresendabrechnung oder mit jeder Ankündigung einer Strompreisänderung (was meist einer Erhöhung gleichzusetzen ist) sollte man Einspruch einlegen. Dafür kann man sich Musterbriefe von den Verbraucherzentralen herunterladen.
Das rechtliche Prinzip dahinter ist meist, dass man die Billigkeit der Preise - also mit anderen Worten die Angemessenheit - anzweifelt. Damit wird eine geforderte Nachzahlung zunächst nicht fällig, es kann also auch keine Mahngebühr gefordert werden, geschweige denn, dass die Stromzufuhr unterbrochen werden darf.
2. Untreue
Der nächste Schritt ist dann auch der, der von der Politik dringend empfohlen wird. Man sollte sich mithilfe eines Stromrechners schleunigst einen neuen Stromanbieter suchen, um dem Ärger ein Ende zu setzen. Dadurch entsteht mehr Konkurrenz, die fehlenden Kunden zwingen die herkömmlichen Großkonzerne zum Handeln.