Atom-Müll: Steuerzahler müssen bezahlen - nicht Energiefirmen
In einer Novelle des bisher geltenden Atomgesetzes beteiligt sich der Bund an den Kosten für das Atommüll-Lager Asse in Niedersachsen, das vom Einsturz bedroht ist. Damit gilt hier nicht mehr der Grundsatz, dass die Verursacher für atomaren Abfall auch für dessen Beseitigung aufkommen müssen.
Begründet wird dies mit “Besonderheiten der Schachtanlage”, meldet DerWesten. Besonders Ökostrom-Beziehern dürfte diese Entscheidung ein Dorn im Auge sein, werden sie doch dadurch auch indirekt am ungewollten radioaktiven Endprodukt durch die Hintertür mit zur Kasse gebeten.
Das Atommulllager Asse steht in letzter Zeit zunehmend unter Kritik. Erst kürzlich ist Lauge aus dem Zwischenspeicherbecken gelaufen. Außerdem sei bei der Beratung zur 10. Novelle des Atomgesetzes am 21. Januar zu lesen, dass der zwischen 1967 und 1976 eingelagerte Atommüll von Beginn an zur endgültigen Beseitigung gedacht war. Damit wäre das Atommülllager Asse ohne notwendige Genehmigungen zur Endlagerung genutzt worden.